Änderung bei Förderung und Fertigstellungsmeldung PV-Anlagen

Veröffentlichungsdatum22.12.2023Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde
photovoltaik

Änderung bei Förderung und Fertigstellungsmeldung PV-Anlagen

Einstellung der Gemeindeförderung von PV-Anlagen

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 21.12.2012 eine Förderung von max. € 1.000,- pro neu errichteter PV-Anlage beschlossen. Ziel war es damals, einen Anreiz zur Installation von privaten PV-Anlagen zu schaffen. Aufgrund verschiedener übergeordneter Fördermöglichkeiten sowie sinkender Erzeugerpreise wurden in den letzten zwei Jahren erfreulich viele PV-Anlagen auf Breitenbachs Dächer montiert. Da die Anlagen sehr gut seitens des Bundes und des Landes gefördert werden hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 06.11.2023 beschlossen, die Gemeindeförderung mit Jahresende 2023 auslaufen zu lassen.

Für alle Anlagen, die noch bis einschließlich 30. April 2024 montiert und nachweislich ans Netz geschlossen werden, kann diese Förderung der Gemeinde noch in Anspruch genommen werden.


Fertigstellungsmeldung nach § 44 Abs. 8 TBO 2022:

Die Anzeige hat den betreffenden Bauplatz zu bezeichnen sowie Angaben zur Lage und Engpassleistung der Anlage in kW zu enthalten. Dieser neuen Bestimmung nach müssen Photovoltaikanlagen, für die weder eine Bewilligungs- noch eine Anzeigepflicht besteht, nach der Fertigstellung der Baubehörde gemeldet werden. Derartige Informationen sind besonders für die Feuerwehren für einsatztaktische Überlegungen bzw. im Einsatzfall notwendig.

Formular steht hier zur Verfügung: energieagentur.tirol/anzeige-pv 

oder auf unserer Homepage unter Formulare: https://www.breitenbach-inn.gv.at/Buergerservice/Dienstleistungen/Formulare

oder gleich direkt das PDF hier im Abschluss: