Abfallentsorgung: Restmüll-Grundgebühr

EUR 30,00 / Person und Jahr

Die Grundgebühr wird zur Deckung der allgemeinen Bereitstellungskosten für Sammel- und Entsorgungseinrichtungen sowie Abfallberatung eingehoben. Jede Person mit Hauptwohnsitz in einem Haushalt wird als 1 Entsorgungseinheit bzw. 0,50 Entsorgungseinheit bei Zweitwohnsitz gewertet. Weitere Entsorgungseinheiten werden aus Fremdennächtigungen, Ferienwohnungen, Gastgewerbebetrieben und Wirtschaftsunternehmungen errechnet.


Verordnung vom 03.12.2025

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Abfallgebührenordnung 2026 (52 KB) - .PDF

Zuständig