Leerstandsabgabe

Die Gemeinde Breitenbach am Inn erhebt eine Leerstandsabgabe einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet mit 30 v.H. der für die Gemeinde von der Landesregierung festgesetzte Basismietwert.



Verordnung vom 18.12.2025

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Leerstandsabgabe 2026 (39 KB) - .PDF

Zuständig