Schulkostenbeihilfe

Veröffentlichungsdatum31.07.2023Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde, Bildung und Jugend
Geld

Schulkostenbeihilfe

Der Antrag ist grundsätzlich online einzubringen. Sollten Sie keine Möglichkeit zur digitalen Antragstellung haben, wird Ihnen ein Formular zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie, dazu mit der Abteilung Gesellschaft und Arbeit / Bereich Generationen Kontakt aufzunehmen.


Ziel der Förderung

Ziel der Förderung ist, einkommensschwache Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen, finanziell zu unterstützen.

Gegenstand

Für die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch entstehen, wird pro Kind und Kalenderjahr, je nach Einkommensgrenze, ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Fördernehmer*innen

Fördernehmer*innen können obsorgeberechtigte Personen sein, die die Familienbeihilfe beziehen und im selben Haushalt wie das zu fördernde Kind leben.

Weitere Voraussetzungen

  • Das Haushaltseinkommen darf die in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten.
     Details finden Sie im
  • Der Hauptwohnsitz des Fördernehmers / der Fördernehmerin muss sich in Tirol befinden.
  • Die Schulkostenbeihilfe wird für Kinder gewährt, die im betreffenden Kalenderjahr der Schulpflicht unterliegen und eine Schule besuchen.
  • Dem Antrag ist die aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen.


Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt:

  • € 200,00 unterhalb der Einkommensgrenze „I“
  • € 150,00 zwischen der Einkommensgrenze „I“ und „II“

Die Förderung wird pro Kind und Kalenderjahr einmal gewährt.

Einreichfrist für Förderanträge

Förderanträge sind vom 01. 01. bis 31. 12. eines Kalenderjahres mittels Online-Formular einzubringen.

Auszahlung des Förderbetrages

Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt im Nachhinein.