ORF -Beitrag
Seit 1. Jänner 2024 wird der ORF -Beitrag ("Haushaltsabgabe") von der zuständigen Stelle eingehoben. Der ORF -Beitrag ersetzt die bisherige GIS -Gebühr.
Der ORF -Beitrag muss pro "Hauptwohnsitz" von einer dort gemeldeten volljährigen Privatperson bezahlt werden. Zahlungspflichtig sind auch einige Unternehmen. Der Beitrag ist unabhängig vom Empfang und von Empfangsgeräten .
Voraussetzungen
Hauptwohnsitz:
Der ORF -Beitrag wird für jede Adresse verrechnet, an der zumindest eine Privatperson den Hauptwohnsitz laut Zentralem Melderegister (ZMR) hat.
Adressen ohne Hauptwohnsitz-Meldung ("Nebenwohnsitze") sind ab dem Jahr 2024 nicht beitragspflichtig.
Kommunalsteuerpflicht:
Es sind jene Unternehmen beitragspflichtig, die im Vorjahr kommunalsteuerpflichtig waren.
Zuständige Stelle
ORF -Beitrags Service GmbH (→ OBS)
(ehemalige GIS )
Für Fragen hat die OBS eine Servicehotline eingerichtet:
050 200 800 (Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr).
Weitere Informationen zum → Kontakt mit der OBS finden sich auf deren Website.
Verfahrensablauf
Registrierung
Der neue ORF -Beitrag wird pro Hauptwohnsitz eingehoben – unabhängig vom Empfang und von Empfangsgeräten im Haushalt.
Wer bis Ende des Jahres 2023 GIS -Teilnehmerin/Teilnehmer war, wurde in das neue System übernommen und musste keine weitere Anmeldung vornehmen.
Wenn bis Ende des Jahres 2023 noch niemand an einem Hauptwohnsitz wegen der GIS -Gebühr angemeldet war, dann musste sich pro Hauptwohnsitz-Adresse eine volljährige Person bis Ende des Jahres 2023 bei der GIS registrieren. Diese Person ist seit 1. Jänner 2024 für die Zahlung des ORF -Beitrags verantwortlich.
Zahlungsweise
Der ORF -Beitrag kann mittels einer Einzugsermächtigung (SEPA -Lastschrift), mit Erlagschein (SEPA -Zahlungsanweisung) per Post oder per Online-Banking bezahlt werden.
Bei Neuanmeldungen seit 1. Jänner 2024 muss mit Zahlschein (SEPA -Zahlungsanweisung) einmal jährlich gezahlt werden.
Bei Einrichtung einer Einzugsermächtigung (SEPA -Lastschrift) kann der Betrag auf 2-mal oder 6-mal im Jahr aufgeteilt werden.
Änderung
Änderungen (z.B. Hauptwohnsitz, Name) müssen der OBS als zuständige Stelle bekannt gegeben werden.
Kosten
Der ORF -Beitrag beträgt 15,30 Euro monatlich und österreichweit.
Dazu kommen noch in unterschiedlicher Höhe je nach Bundesland Landesabgaben. Einige Bundesländer heben eine solche Abgabe nicht ein.
Befreiung vom ORF -Beitrag
Personen, die eine der folgenden Leistungen beziehen, können sich über Antrag von der Zahlung des ORF -Beitrags befreien lassen:
Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
Studien-/Schülerbeihilfe
Lehrlingsentschädigung
Pflegegeld
Pension
Arbeitslosengeld
Mindestsicherung
Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Bedürftigkeit)
Dabei darf ein bestimmtes Haushaltsnettoeinkommen nicht überschritten werden. Gültige Befreiungsbescheide bleiben weiterhin aufrecht.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Antragsformulare (→ OBS )
Formulare sind auch erhältlich
Letzte Aktualisierung: 14. November 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
oesterreich.gv.at-Redaktion