Die Enterbung ist die gänzliche oder teilweise Entziehung des Pflichtteils durch letztwillige Verfügung. Der Pflichtteil kann entzogen werden, wenn die/der Berechtigte
- gegen die Verstorbene/den Verstorbenen oder bestimmte nahestende Personen der/des Verstorbenen (z.B. Ehegattin/Ehegatte, Eltern, Kinder, Geschwister) eine gerichtlich strafbare Handlung begangen hat, die nur vorsätzlich begangen werden kann und mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist,
- absichtlich die Verwirklichung des wahren letzten Willens der/des Verstorbenen vereitelt oder zu vereiteln versucht hat,
- der/dem Verstorbenen in verwerflicher Weise schweres seelisches Leid zugefügt hat,
- sonst seine familienrechtlichen Pflichten gegenüber der/dem Verstorbenen gröblich vernachlässigt hat, oder
- wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer lebenslangen oder zwanzigjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.
Die Enterbung muss im Testament ausgesprochen und begründet werden.
Bei einer/einem hoch verschuldeten oder verschwenderischen Pflichtteilsberechtigten kann der Pflichtteil unter bestimmten Voraussetzungen deren/dessen Kindern direkt zugewendet werden.
Im Fall von Streitigkeiten muss die Erbin/der Erbe die Tatsache der Enterbung der (anderen) Erbin/des (anderen) Erben und das Vorliegen eines Enterbungsgrundes beweisen.
Der Pflichtteil kann auf die Hälfte gemindert werden, wenn zwischen der/dem Verstorbenen und der/dem Pflichtteilsberechtigten zu keiner Zeit oder zumindest über einen längeren Zeitraum vor dem Tod der/des Verfügenden ein Verhältnis, wie es zwischen solchen Verwandten üblicherweise besteht, bestanden hat.
Die/der Verstorbene muss diese Pflichtteilsminderung zu seinen Lebzeiten testamentarisch angeordnet haben. Der Pflichtteilsanspruch kann allerdings nicht gemindert werden, wenn die/der Verstorbene zu Lebzeiten das Recht auf persönlichen Verkehr mit der/dem Pflichtteilsberechtigten grundlos abgelehnt hat.
Ein Kind wächst ausschließlich bei seiner Mutter und dem Stiefvater auf und hat zu seinem leiblichen Vater keinen Kontakt.