Allgemeines zum digitalen Nachlass
Beim digitalen Nachlass handelt es sich insbesondere um die Benutzerkonten und persönlichen Daten, die nach dem Tod eines Menschen im Internet weiter bestehen. Dazu zählen z.B. :
Profile auf sozialen Netzwerken (Facebook , Twitter , Xing , LinkedIn etc. )
E-Mail-Konten
Konten bei Online-Diensten (PayPal, Spotify, Netflix etc. )
Blogs, Websites , Domainnamen
Online-Banking
Mediendienste (Spotify, Netflix , Online-Abos von Zeitungen etc. )
Fotodienste (Instagram , Flickr )
Videodienste (YouTube, Vine etc. )
Versandhandel (Amazon , eBay etc. )
Profile auf Partnervermittlungsbörsen
E -Government (FinanzOnline, ID Austria, Handy -Signatur/Bürgerkarte etc. )
Auch Offline -Daten, die auf einem Gerät gespeichert sind (wie z.B. Fotos, Videos, Filme, Musik-Dateien, elektronische Dokumente etc. ), gehören zum digitalen Nachlass.
Die Erben treten nach der Einantwortung in alle Rechte, Pflichten und Rechtsverhältnisse der/des Verstorbenen ein. Auch im Internet geschlossene Verträge der/des Verstorbenen gehen also auf die Erben über.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
§§ 546 bis 548 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Letzte Aktualisierung: 18. April 2024
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oesterreich.gv.at-Redaktion