Elektronische Identität (eID) anderer EU -Mitgliedstaaten
Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU -Mitgliedstaaten verwendet werden
Allgemeine Informationen
Die europäische eIDAS -Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online -Anwendungen anderer EU -Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs . Der zentrale eIDAS -Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU -Bürgerinnen/EU -Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU -Herkunftsstaates . Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.
Ablauf
EU -Bürgerinnen/EU -Bürger werden zum zentralen eIDAS -Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online -Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU -Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:
Eine EU -Bürgerin/ein EU -Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden .
Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online -Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet .
Gleichzeitig wird die EU -Bürgerin/der EU -Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID -Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online -Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.
Liste der eIDAS -Staaten
Belgien
Deutschland
Estland
Kroatien
Italien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Niederlande
Portugal
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
Weiterführende Links
eIDAS entdecken (→ EK )
Rechtsgrundlagen
eIDAS -Verordnung (EU )
Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundeskanzleramt