Abfallentsorgung: Restmüll-Grundgebühr

EUR 26,00 / Person und Jahr

Die Grundgebühr wird zur Deckung der allgemeinen Bereitstellungskosten für Sammel- und Entsorgungseinrichtungen sowie Abfallberatung eingehoben. Jede Person mit Hauptwohnsitz in einem Haushalt wird als 1 Entsorgungseinheit bzw. 0,50 Entsorgungseinheit bei Zweitwohnsitz gewertet. Weitere Entsorgungseinheiten werden aus Fremdennächtigungen, Ferienwohnungen, Gastgewerbebetrieben und Wirtschaftsunternehmungen errechnet. GR-Beschluss v 06.11.2023

Abfallgebührenordnung 2024 (77 KB) - .PDF

Zuständig