Aufenthaltstitel für Österreich
Aufenthaltsbewilligung
(vorübergehender befristeter Aufenthalt, ohne Niederlassungsabsicht)
"Niederlassungsbewilligung "
(befristete Niederlassung, selbstständige Erwerbstätigkeit)
"Niederlassungsbewilligung – Künstler “
(für Künstler, befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang)
"Niederlassungsbewilligung – Forscher “
(für Forscher, befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang)
"Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit “
(befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang – unselbständige Erwerbstätigkeit)
"Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit "
(aus privaten Gründen, befristete Niederlassung, ohne Arbeitsmarktzugang)
Niederlassungsbewilligung gemäß § 56 NAG
für Angehörige aus Drittstaaten von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten Personen, befristete Niederlassung und Ausübung von selbständiger Erwerbstätigkeit)
"Niederlassungsbewilligung – Angehöriger "
(für Angehörige, befristete Niederlassung, ohne Arbeitsmarktzugang)
"Familienangehöriger "
(für Familienangehörige, befristete Niederlassung, unbeschränkter Arbeitsmarktzugang)
"Rot-Weiß-Rot – Karte "
(für qualifizierte Arbeitskräfte, befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang)
"Rot-Weiß-Rot – Karte plus "
(bei Verlängerung der "Rot-Weiß-Rot – Karte" und in anderen Fällen, befristete Niederlassung, unbeschränkter Arbeitsmarktzugang)
"Blaue Karte EU "
(für besonders hochqualifizierte Akademiker, befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang)
"Daueraufenthalt – EU "
(unbefristete Niederlassung, unbeschränkter Arbeitsmarktzugang)
"Brexit – Aufenthaltstitel Art . 50 EUV "
Nähere Auskünfte bei Fragen zu einem Aufenthaltstitel (beabsichtigter Aufenthalt über sechs Monate) erhalten Sie auch unter der Hotline 01/531 26-3100 des Bundesministeriums für Inneres.
Aktuelle Informationen über Aufenthaltstitel für Österreich, Aufenthaltsbewilligung, Niederlassungsbewilligung, Rot-Weiß-Rot-Karte, Daueraufenthalt – EU etc.
Letzte Aktualisierung: 11. April 2024
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oesterreich.gv.at-Redaktion