Freizeitwohnsitzabgabe und Leerstandsabgabe

Die Gemeinde Breitenbach am Inn legt die Höhe der jährlichen Freizeitwohnsitzabgabe einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet

  1. a) bis 30 m2 Nutzfläche mit € 115,
  2. b) von mehr als 30 m2 bis 60 m2 Nutzfläche mit € 230,
  3. c) von mehr als 60 m2 bis 90 m2 Nutzfläche mit € 340,
  4. d) von mehr als 90 m2 bis 150 m2 Nutzfläche mit € 490,
  5. e) von mehr als 150 m2 bis 200 m2 Nutzfläche mit € 680,
  6. f) von mehr als 200 m2 bis 250 m2 Nutzfläche mit € 880 und
  7. g) von mehr als 250 m2 Nutzfläche mit € 1060

fest

Rechtsgrundlage:
Verodnung: 2022-11-07_Verordnung_Freizeitwohnsitz_Leerstandsabgabe.pdf herunterladen (0.07 MB)

Zuständig