Friedhofs- u. Grabgebühr

20,00 EUR /Jahr für Einzelgrab (GR-Beschluss v. 06.12.2023)

25,00 EUR /Jahr für Familiengrab (GR-Beschluss v. 06.12.2023)
30,00 EUR /Jahr für Urnennische inklusive Betonabdeckplatte aber ohne Kupferplatte (GR-Beschluss v. 06.12.2023)

Benützungsrechte an Grabstätten werden auf Grund der gesetzlichen Grabruhefrist auf 10 Jahre vergeben und dieser Zeitraum verrechnet. Die Verlängerung der Benützungsrechte erfolgt automatisch und kann, innerhalb eines Monats nach der Vorschreibung, mündlich oder schriftlich beendet werden.

Rechtsgrundlage:
Friedhofs- und Friedhofsgebührenordnung vom 28.04.1995 zuletzt geändert mit  GR-Beschluss v. 12.11.2018 und nun GR-Beschluss v. 06.12.2023

Kundmachung:

Friedhofsgebühr Friedhofsgebühren 2024.pdf herunterladen (0.06 MB)

Friedhofsordnung Friedhofsordnung 2024.pdf herunterladen (0.37 MB)

Friedhofsgebührenordnung 2024 (59 KB) - .PDF

Zuständig