Ausstellung einer Heiratsurkunde
Wie bekomme ich eine Heiratsurkunde?
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle Eheschließungen in Österreich.
Die Heiratsurkunde gehört neben der Geburtsurkunde , der Sterbeurkunde und der Partnerschaftsurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.
Die Heiratsurkunde enthält
die Familiennamen der Eheleute nach der Eheschließung,
akademische Grade/Standesbezeichnung,
Vornamen,
sonstige Namen,
ihre Familiennamen vor der Eheschließung,
Tag und Ort der Geburt,
optional die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft und
den Tag und den Ort der Eheschließung.
Auf Antrag besteht die Möglichkeit der Ausstellung einer zusätzlichen Übersetzungshilfe.
Voraussetzungen
Damit Dritte nicht frei auf Ihre Daten zugreifen können, ist das Recht auf Ausstellung einer Heiratsurkunde auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt.
Soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, entgegensteht, können eine Heiratsurkunde verlangen:
Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie
sonstige Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird
Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen
Zuständige Stelle
Für Eheschließungen nach dem 1.8.1938:
Jede Personenstandsbehörde, das ist:
Für Eheschließungen vor dem 1.8.1938:
Hier führten Pfarrämter der verschiedenen Konfessionen, die Israelitische Kultusgemeinde für ihre Religionsangehörigen und Bezirksverwaltungsbehörden für Angehörige nicht anerkannter Religionsgemeinschaften und Personen ohne religiöses Bekenntnis die Geburtsbücher.
In diesen Fällen wäre daher das Ersuchen um Ausstellung der gewünschten Urkunde oder Auskünften beispielsweise für den Eheschließungsort Wien zu richten an:
Ohne Konfession
Magistratsabteilung 35 – Evidenz (Zivilmatrik), Dresdner Straße 93, Block C, 1200 Wien, Tel. : +43 1 400035 , post-stb@ma35.wien.gv.at
Verfahrensablauf
Die Ausstellung der Heiratsurkunde bzw. der internationalen Heiratsurkunde muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Die Antragstellung kann persönlich, schriftlich oder elektronisch (mit ID Austria oder EU Login ) erfolgen.
Die Heiratsurkunde wird bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort ausgestellt .
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Für den Antrag
Mündlich: gebührenfrei
Schriftlich: 14,30 Euro
Elektronischer Antrag mit ID Austria oder EU Login : 8,60 Euro
Für die Ausstellung einer Heiratsurkunde
Bundesgebühr: 7,20 Euro
Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
Bei Zusendung der Heiratsurkunde entstehen in der Regel weitere Kosten . Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim zuständigen Standesamt.
Für Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher besteht die Möglichkeit des Urkundenausdrucks bei den österreichischen Vertretungsbehörden, wenn alle erforderlichen Daten im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) vorhanden sind.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 29. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Inneres