Kanalgebühr bei Schwimmbad (Pool) Füllungen

Die Wasserfüllung erfolgt über die Hauswasserleitung und ist immer zu bezahlen.
Wenn unbehandeltes Wasser nicht in den Fäkalkanal eingeleitet wird, kann ein schriftliches Ansuchen auf Befreiung der Kanalgebühr an die Gemeinde Breitenbach am Inn übermittelt werden. Die Wassermenge in m³, die Behandlungsart des Wassers sowie die Art der Ableitung sind nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen!

Ansonsten gibt es ausnahmslos keine Kanalgebührenbefreiung!

Zuständigkeiten