Photovoltaikförderung bis 30.04.2024

Elektrovoltaikanlagenförderung der Gemeinde: Beschluss GR 21.11.2012  -  (200€ pro kWp, max 1000€)

Förderansuchen mit folgende Dokumente einreichen: Energie Abnahmevertrag, Netzvertrag (Tinetz) und Rechnung mit Zahlung der montierten Anlage.

Diese Förderung läuft aus: Anlagen müssen mit Stichtag 30.04.2024 nachweislich in Betrieb gehen.

Zuständig

Formulare