Vergnügungssteuer

15 % bei Kartensteuer, sonst Pauschalsteuer nach dem Vergnügungssteuergesetz

Die Kartensteuer wird nach Preis und Zahl der ausgegebenen Eintrittskarten berechnet.

Rechtsgrundlage:
Tiroler Vergnügungssteuergesetz, GR-Beschluss vom 02.11.1987

Zuständig