Verordnung: Freizeitwohnsitzabgabe und die Leerstandsabgabe

Aushängezeitraum: 30.11.2022

Kundmachung: In der Gemeinderatssitzung am 07.11.2022 wurde die Freizeitwohnsitzabgabe und die Leerstandsabgabe neu festgesetzt. Gültig ab 1.1.2023.

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