Regierungsvorlage: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.
Aus der Ukraine Vertriebene sollen dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.
Einlangen im Nationalrat: 17. April 2024
Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und zum Teil am 1. Juli 2024
Ziele
Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
Inhalt
Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht
Hauptgesichtspunkte
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht werden. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren sollen außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen werden. Darüber hinaus soll hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.
Weiterführende Links
Regierungsvorlage (→ Parlamentsdirektion)
Letzte Aktualisierung: 17. April 2024
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oesterreich.gv.at-Redaktion