Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.
Die Rechte zur Eigenversorgung mit Strom sollen ausgeweitet und die neun Landes-Elektrizitätsgesetze durch ein Bundesgesetz abgelöst werden.
Beginn der Begutachtung: 12. Jänner 2024
Ende der Begutachtung: 23. Februar 2024
Geplantes Inkrafttreten: überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. Juli 2024
Ziele
Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut
Inhalt
Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
Einführung des Begriffs des "Eigenversorgers"
Ermöglichung der Laststeuerung durch Aggregierung
Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
Ermöglichung von Peer-to-Peer-Verträgen
Erleichterungen für Energiegemeinschaften
Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
Definition von Energiearmut inkl. Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Der Elektrizitätsmarkt hat sich seit der Verabschiedung des 3. Energiebinnenmarktpaketes im Jahr 2009 stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.
Ziel der neuen Vorschriften ist es, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken und die Klimaneutralität Österreichs bis zum Jahr 2040 zu erreichen.
In Umsetzung der Richtlinie (EU ) 2019/944 werden die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert.
Darüber hinaus sollen die neuen Bestimmungen in Umsetzung der Verordnung (EU ) 2019/941 über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten.
Die neuen Vorschriften enthalten weiters Nachschärfungen bei Verfolgung, Verjährung und Zuständigkeit in Angelegenheiten der Verordnung (EU ) 1227/2011, um deren vollständige Umsetzung sicherzustellen.
Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut soll die Anzahl von Haushalten geschätzt werden können, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte).
Weiterführende Links
Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)
Letzte Aktualisierung: 12. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
oesterreich.gv.at-Redaktion